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Kläranlage muss bis Ende 2022 fertig gestellt sein

Ruderting, den 11. 12. 2017

Kläranlage muss bis Ende 2022 fertig gestellt sein PNP-Bericht vom 09.12.2017

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf fordert zwingend Bau eines Nachklärbeckens

 

Hans Schauer Tiefenbach. Beinahe zu einer „unendlichen Geschichte“ mutiert die Erteilung von Wasserrechtsbescheiden des Landratsamts Passau an die Gemeinde Tiefenbach bezüglich der Einleitung von Abwasser sowie von Misch- und Regenwasser aus der Abwasseranlage Tiefenbach in verschiedene öffentliche Gewässer.

Bürgermeister Georg Silbereisen (CSU) ließ die wichtigsten Teile des ausführlichen Schriftverkehrs mit Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt noch einmal Revue passieren. Zur Erfüllung der Auflagen aus früheren Bescheiden wird in Weideneck ein Regenrückhalteweiher mit großer Aufnahmekapazität gebaut, der spätestens am 31. Dezember 2018 in Betrieb genommen werden kann. Auf den vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf geforderten kostenintensiven Bau eines weiteren Nachklärbeckens wird verzichtet, wenn die Gemeinde Tiefenbach eine neue Kläranlage mit einem zusätzlichen Nachklärbecken baut, die bis spätestens 31. Dezember 2022 in Betrieb geht. Das vom Ingenieurbüro Richter vorgelegte Gesamtplanungskonzept mit Bauzeitenplan wird vom Landratsamt genehmigt. Für Uwe Urtel (FWG) ist hierbei besonders wichtig, dass die Bevölkerung vom Ablaufplan rechtzeitig und umfassend informiert wird.
Auf der Tagesordnung stand auch ein Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Rötzing, damit dort Bauland geschaffen werden kann. Auf Grund von Unklarheiten wurde dieser Punkt allerdings in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verlegt.
Weiterer Punkt war die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tiefenbach für das Gewerbegebiet Lohhof zur Angleichung an den Bebauungsplan für das Bauvorhaben der Bio-Bäckerei Wagner aus Ruderting. Bauamtsleiter Anton Mayrhofer berichtete, dass bei der zweiten Auslegung des Bebauungsplanes keine Einwände von Fachstellen mehr eingegangen sind und man somit einen Feststellungsbeschluss zur Angleichung des Flächennutzungsplanes an den Bebauungsplan fassen könnte. Auf Grund einer vorhandenen Linksabbiegespur auf der B85 in das Gewerbegebiet entsteht dort auch kein Rückstau, wenn Liefer- oder sonstige Fahrzeuge aus Richtung Ruderting kommend, deren Ziel die Bäckerei ist, bei Gegenverkehr warten müssen. BW-Fraktionssprecher Hans Kirchberger mahnte jedoch die Befestigung der Bankette an der Wirtschaftsstraße entlang der B85 an, denn diese sind bereits jetzt schon arg ramponiert und werden beim zusätzlichen Verkehr noch ärger in Mitleidenschaft gezogen.
Bürgermeister Georg Silbereisen antwortete, dass dieser Punkt nicht zur Abstimmung steht und so votierte das Gremium einstimmig für die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Erheblichen Diskussionsbedarf gab es bei der Beschlussfassung über einen Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Mischgebiet(MI) Bäckerreut Südwest“. Der Bauamtsleiter erläuterte das Vorhaben; das Anwesen liegt auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Kreisstraße und befindet sich somit im Außenbereich. Laut Baugesetzbuch sind im Außenbereich lediglich zwei Wohnungen in einem Wohngebäude zulässig, der Eigentümer hat aber über den beiden Garagen zusätzlich zwei Wohnungen geschaffen. Wenn das Anwesen nun in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „MI Bäckerreut Südwest“ aufgenommen würde, könnte der Gemeinderat entscheiden, wie viele Wohnungen in einem Betriebsgebäude errichtet werden dürfen.

Diese Aussage rief Sabine Zittelsperger (CSU) auf den Plan, die kritisierte, dass widerrechtlich gebaute Wohnungen jetzt nachträglich gebilligt werden sollen. Kein Problem mit der sogenannten „Heilung“ von Baumissständen sah dagegen Hans Kirchberger (BW), der dies damit begründete, dass der Eigentümer das bestehende Gebäude außen ja nicht verändert hat, sondern lediglich im Inneren ursprünglich für andere Zwecke geplante Räume jetzt zu Wohnungen umgebaut hat. In dasselbe Horn stieß auch 2. Bürgermeister Christian Fürst (CSU), der argumentierte, dass der Malerbetrieb 16 Mitarbeiter beschäftigt und einigen von ihnen eine Wohnung zur Verfügung stellen will. Auch er sah die Möglichkeit der nachträglichen Heilung der widerrechtlich erfolgten Baumaßnahme. Bei zwei Gegenstimmen votierte der Gemeinderat mehrheitlich für den von Bürgermeister Georg Silbereisen vorgestellten Beschlussvorschlag, das Anwesen in den Bebauungsplan des MI Bäckerreut Südwest aufzunehmen. Bauamtsleiter Anton Mayrhofer schlug vor, dass die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte von der Gemeinde Tiefenbach und Mija Ivic getragen werden sollen, dem folgte das Ratsgremium mehrheitlich bei einer Gegenstimme.

 

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