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Altbewährt und trotzdem falsch?

Ruderting, den 01. 02. 2018

Altbewährt und trotzdem falsch? PNP-Bericht vom 27.01.2018

Bürgermeister behandelt Anfragen erst nach nichtöffentlicher Sitzung und verweist auf Paragrafen – Neue Lösung gesucht

 

Sabine Kain. Mit einiger Verwirrung endete der öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung am Donnerstagabend. Nachdem die öffentlichen Tagesordnungspunkte abgearbeitet waren, hatte sich Ludwig Kolbeck (BfR) zu Wort gemeldet, um eine Bürgeranfrage im Gremium vorzutragen. Es ging ums Schneeräumen. Mehr erfuhren die Zuhörer nicht, denn da fiel ihm der Bürgermeister ins Wort und stellte die Nichtöffentlichkeit der Sitzung her. Er habe etwas in der Geschäftsordnung entdeckt, hieß es nur knapp. Dann mussten die Zuhörer den Saal verlassen. Warum, das erklärte Bürgermeister Rudolf Müller erst am Tag danach auf PNP-Anfrage.

Es drängte sich dem Zuhörer die Frage auf, ob Wünsche und Anfragen nun nichtöffentlich behandelt werden sollen. Dem sei nicht so, stellt Müller klar. Es gehe lediglich um die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte. Wie er kürzlich bemerkt habe, sei der Ablauf der Gemeinderatssitzungen wohl jahrelang falsch gewesen, erklärt der Bürgermeister. Darauf gebracht hat ihn ein Blick ins Gemeindeblatt des Nachbarorts: In Tiefenbach werden Anfragen erst nach dem nichtöffentlichen Teil behandelt, weil ein Passus in der Geschäftsordnung des Gemeinderats vorsieht, dass Anfragen erst behandelt werden, wenn die gesamte Tagesordnung abgearbeitet ist. Weil die Geschäftsordnung in Tiefenbach ebenso wie jene in Ruderting auf dem Muster des bayerischen Gemeindetages basiert, blätterte Müller den entsprechenden Paragrafen in der eigenen Geschäftsordnung nach – und fand den gleichen Passus.

In Paragraf 30 (Anfragen) heißt es: „Die Gemeinderatsmitglieder können in jeder Sitzung nach Erledigung der Tagesordnung an den Vorsitzenden Anfragen über solche Gegenstände richten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallen und nicht auf der Tagesordnung stehen.“ Und zur Tagesordnung gehöre auch der nichtöffentliche Teil, sagt Müller, der sich streng an den Wortlaut halten möchte – und deshalb am Donnerstag den Ablauf änderte.

Erst nachdem auch die nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte besprochen waren, behandelte Müller die „Wünsche und Anfragen“. Dazu habe man die Zuhörer wieder in den Saal bitten wollen, sagt Müller, aber es sei niemand mehr da gewesen. Zum einen hatte Müller vergessen, darauf hinzuweisen, dass die Anfragen am Ende der Sitzung behandelt werden. Zum anderen dauerte die nichtöffentliche Beratung am Donnerstagabend über eine Stunde.

Dass dieser Ablauf für die Zuhörer ungünstig ist, räumt der Bürgermeister ein. In Tiefenbach hat es sich eingebürgert, dass sich die Zuhörer die Anfragen am Ende schenken und nach dem öffentlichen Teil gehen. Für Ruderting möchte Müller nun mit den Fraktionen über eine andere Regelung sprechen. Denkbar sei, die nichtöffentliche Sitzung vorzuziehen. Andere Möglichkeiten ergäben sich, würde der Gemeinderat der Geschäftsordnung ändern. Dann könnte man öffentliche Anfragen wieder am Ende der öffentlichen Sitzung behandeln, sagt Müller, stellt aber klar: „Ich werde nicht abweichend von der Geschäftsordnung arbeiten.“

Die Antwort auf die Frage von Ludwig Kolbeck lieferte der Bürgermeister am Freitag auf PNP-Anfrage nach: Kolbeck hatte sich stellvertretend für einen Bürger nach der Organisation des Räumdienstes erkundigt. Die Weichen dafür wurden im Oktober in einer Besprechung von Verwaltung, Bauhof und Bürgermeister gestellt. Es gebe, so Müller, einen Plan, der alle Straßen, Fahrzeuge, Räumstrecken und deren Priorisierung beinhalte. Nachts um 3 Uhr rücke ein Fahrer aus und kontrolliere neuralgische Stellen; ist es glatt, alarmiert er seine Kollegen zum Winterdiensteinsatz.

 

 

Ministerium eingeschaltet

 

Mit einem gemeinsamen Antrag wollten Freie Wähler und „Bürger für Ruderting“ im August erreichen, dass die Geschäftsordnung des Gemeinderats geändert wird. Damit wollten die Fraktionen erwirken, dass der Bürgermeister wieder Sitzungsunterlagen verschickt. Der Antrag wurde mit 8:6 bewilligt, aber nicht umgesetzt, denn der Bürgermeister zweifelt die Gültigkeit an. Eine Anfrage bei der Rechtsaufsicht des Landratsamtes gab ihm Recht, doch der Gemeinderat hob den Beschluss nicht auf. Der Bürgermeister gab die Sache zurück an die Rechtsaufsicht – und diese hat nun das Innenministerium eingeschaltet. Laut Rechtsaufsicht gibt es zwischen Gemeindetag und Innenministerium unterschiedliche Auffassungen, weswegen der Antrag nun doch eine Chance haben könnte. Darüber befinden muss nun das Ministerium. ska