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Mehr Artenvielfalt im neuen Baugebiet Reisach

Ruderting, den 18. 02. 2019

Mehr Artenvielfalt im neuen Baugebiet Reisach PNP-Bericht vom 16.02.2019

Bauausschuss empfiehlt Blühstreifen an den Straßenrändern – Erweiterung des Planungsbereichs in Richtung Westen – 48 Parzellen vorgesehen

 

Theresia Wildfeuer. Das erfolgreiche Volksbegehren „Artenvielfalt“ zeigt Wirkung. Ruderting ist eine der ersten Gemeinden, die den Artenschutz in einem Neubaugebiet umsetzen will. Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat sich auf seiner jüngsten Sitzung für Blühstreifen an den Erschließungsstraßen und mehr Artenvielfalt in den Grünanlagen des neuen Baugebiets Reisach ausgesprochen. Es ging zudem um eine Erweiterung des Planungsgebiets in Richtung Reiserberg, das nun insgesamt 48 Bauparzellen umfasst, und um neue Festsetzungen, zum Beispiel für Stützkonstruktionen. Planer Werner Buttinger und Landschaftsarchitektin Dorothee Hartmann stellten die Neuerungen vor.

Der Bauausschuss habe sich in einer nicht-öffentlichen Sitzung für eine Erweiterung des Bebauungsplangebiets Reisach ausgesprochen, informierte Bürgermeister Rudolf Müller (CSU). Er habe dafür das Einverständnis des Gemeinderats eingeholt. Ein privater Investor habe ein im Westen angrenzendes Grundstück erworben. Dies sei bereits in den Bebauungsplan eingearbeitet worden. Bezüglich der Verkehrssituation für die Gastorfer Straße ändere sich nichts. Es gebe keine Belastung für die Anwohner. Die Erschließungsstraße für das Baugebiet sei etwas in Richtung Westen verschoben worden.

Werner Buttinger vom Ingenieurbüro Würmseher aus Ruhstorf erläuterte die Planänderungen und textlichen Festsetzungen. Er schlug vor, beiderseits der vier Meter breiten Zufahrtsstraße, die quer durch das Baugebiet verläuft, und der weiteren Straßen im Bauareal einen 50 Zentimeter breiten Grünstreifen vorzusehen, der im Eigentum der Grundstücksbesitzer bleibt und von ihnen zu pflegen ist.

Auf die Frage von Eva Maria Fuchs (BfR) antwortete Bürgermeister Müller, dass die Grünstreifen frei von Bebauung, Hecken und Zäunen bleiben sollen. Es seien nur Sträucher erlaubt, um Schnee lagern zu können. Christian Schätzl (CSU) wünschte, den Schnittzeitpunkt für die Grünflächen festzulegen. Es solle nicht nur ein Berufsstand für den Artenschutz zuständig sein. Die Gemeinde könne im neuen Baugebiet Regelungen für die Natur treffen, so wie es im Volksbegehren „Artenvielfalt“ gefordert wird. Angesichts des erfolgreichen Begehrens gelte es, Blühbereiche mit Wiesenblumen zu schaffen, Steingärten und Schotter zu untersagen, betonte Müller. Es handle sich um das erste Baugebiet, das nach dem Volksbegehren gestartet wird. Die Grünstreifen an den Straßen sollten als Blühflächen dienen und seien von den Besitzern extensiv zu pflegen. Man könne nicht allen neuen Siedlern die Gartengestaltung vorschreiben, wandte Fuchs ein.

Landschaftsarchitektin Dorothee Hartmann empfahl dennoch, artenreiche Blüh-Mischungen aufzuerlegen und das Schottern der Seitenstreifen zu verbieten. Margeritenwiesen dürften auch vor dem 15. Juni gemäht werden, sagte sie zu Alois Bredl (FWG). Die Grünstreifen könnten auch Rasenflächen mit Kräutern und Blumen zieren und seien ab Anfang Juni drei Mal im Jahr zu mähen. Auf ihren Parzellen sollten die neuen Bewohner gärtnerische Grünbereiche anlegen und erhalten. Schotter- und Kiesflächen seien mit Lavendel oder Katzenminze zu bereichern. Der Bauausschuss werde dies dem Gemeinderat empfehlen, um dann das Verfahren starten zu können, sagte Müller.

Eva Maria Fuchs regte eine Info-Veranstaltung zur naturnahen Gestaltung von Vor- und auch älteren Hausgärten an, um den Gestaltungsspielraum aufzuzeigen. Die Gemeinde wolle keineswegs abschrecken, konterte Müller. Die Bürger wollten aber, dass Artenvielfalt vorgeschrieben wird. Der Bebauungsplan gewähre durchaus Freiräume. Es gelte aber, auch etwas für Bienen und Hummeln zu tun. Ein Info-Abend könne mit Gartenbauverein und Kreisfachberatern stattfinden.

Buttinger riet außerdem, angesichts der Topographie im Erweiterungsbereich mithilfe eines Flächentausches zwischen gemeindeeigenen und privaten Grundstücken die Parzellen so zu gestalten, dass sie für die künftigen Bauleute besser nutzbar sind. Er empfahl zudem, Ausnahmen für Stützkonstruktionen an den Grundstücksgrenzen vor allem zum bestehenden Baugebiet hin zuzulassen, zum Beispiel in einer Höhe von drei Metern für die Parzellen 18 bis 21, von zwei Metern für die Grundstücke zwölf bis 17 und einem Meter für den Rest.

Geschäftsleiter Philipp Schwarz erläuterte die Änderungswünsche aus der Ausschusssitzung im Dezember 2018, die bereits eingearbeitet wurden. Dabei gehe es vor allem um die Wandhöhen in den geplanten Gewerbeflächen, die je nach Urgelände auf sechs bzw. 6,50 Meter bergseits sowie acht oder neun Meter talseits festgesetzt wurden. Damit könnten künftige Bauwerber von der Zufahrtsstraße aus eben in ihr Betriebsgelände fahren, antwortete Buttinger auf die Frage von Hans-Jürgen Nirschl (CSU). Wohnungen für Betriebsleiter und Aufsichtspersonal seien ausnahmsweise möglich.

 

Bezüglich der Ausgleichsflächen gebe es kaum Änderungen, sagte Hartmann. Sie umfassten einen Fichtenbestand am Hang, der in Laubwald umgewandelt werden soll. Als Ausgleich für das Gewerbeareal werde eine Fläche mit Feldgehölzen und Obstbäumen bepflanzt. Eine zusätzliche Ausgleichsfläche werde aus dem „Ökokonto“ benötigt. Das Erlenbiotop werde als Ausgleich anerkannt, sagte Schwarz.

Zu Beginn der Sitzung besichtigten die Ausschussmitglieder ein Anwesen an der Maria-Uhrmannstraße 1, bei dem es um einen Anbau an das bestehende Wohnhaus mit Flachdach ging, das im Bebauungsplan nicht vorgesehen ist. Man habe eine einvernehmliche Lösung mit Bauleuten und Nachbarn mit einer Flachdach-Variante gefunden, resümierte Bürgermeister Müller. Diese bedinge eine Bebauungsplanänderung mit Deckblatt. Das Verfahren werde nächste Woche gestartet. Der Bauausschuss vertagte den Tagesordnungspunkt zum aktuellen Planstand bezüglich der Änderung des Bebauungsplans „Ebentaler Feld II“.

 

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