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Kniffliger Neubau

Ruderting, den 07. 03. 2019

Kniffliger Neubau PNP-Bericht vom 07.03.2019

Nachbarn äußern Bedenken gegen Mehrfamilienhaus

 

Der Gemeinderat hat sich mit der Änderung des Bebauungsplans „Bangreut“ im vereinfachten Verfahren zu befassen, weil auf einem Grundstück im Eichenweg das bestehende Gebäude gegen einen Neubau ersetzt werden soll. Bauamtsleiter Philipp Schwarz trug die Einwände vor, die überwiegend textliche Änderungen betrafen.

Die Abwägungen der Verwaltung wurden vom Gemeinderat jeweils einstimmig befürwortet. Zwei Grundstücksnachbarn bemängelten jedoch, dass bei der Änderung des Bebauungsplans der Abstand der Baugrenze zu ihrem Grundstück nur drei Meter beträgt, wogegen ihr eigenes Anwesen mit einem Fünf-Meter-Abstand errichtet wurde. Der Bauamtsleiter sagte, dass im Zuge der Nachverdichtung aus städtebaulicher Sicht eine Vergrößerung des Baufensters angedacht ist und auch aus Sicht des Landratsamts keine von der Bauordnung abweichenden Abstandsflächen gelten sollen. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt jedoch dem Bauherrn, die Abstandsflächen zur nördlichen Grundstücksgrenze auf vier Meter zu erweitern. Ebenso sollen die Zufahrten und die Stellflächen in sickerfähigen Materialen ausgeführt werden. Diesen Vorschlägen folgte der Gemeinderat durch einstimmigen Beschluss.

Auch die östlichen Grundstücksnachbarn brachten Einwände vor, denn sie haben auf einem Carport, der sich auf der Westseite ihres Grundstücks befindet, eine PV-Anlage. Diese erfährt durch den derzeitigen Baukörper des Nachbargrundstücks im Eichenweg keinerlei Beschattung. Durch den geplanten Neubau eines Mehrfamilienhauses mit einer Wandhöhe von bis zu sieben Metern würden die Module aber voll beschattet, meinten sie. Sie schlugen vor, den Neubau nicht an der Ost-, sondern an der Westseite des Grundstücks und die Stellplätze komplett auf der Ostseite anzulegen.

Schwarz erklärte dazu, auf dem Grundstück stehe derzeit ein Einfamilienhaus mit Nebengebäuden. Nun soll ein Mehrfamilienhaus entstehen. Jedoch soll die Zahl der im Bebauungsplan festgesetzten zwei Vollgeschosse auch für die künftige Bebauung Bestand haben. Durch die Deckblattänderung werden bezüglich der neuen Wandhöhen und Baugrenzen keine von der Bayerischen Bauordnung abweichenden Abstandsflächen festgesetzt. Grundsätzlich besteht für die einzelnen Grundstückseigentümer kein Rechtsanspruch auf eine freie und ungehinderte Aussicht sowie auf eine nicht unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Sonneneinstrahlung. Eine unangemessene Benachteiligung der Grundstücksnachbarn könne daher nicht angenommen werden.

Für Gertrud Brunnbauer bedeutet die geplante Änderung des Bebauungsplans Bangreut eine unangemessene Belastung für die Grundstücksnachbarn, für sie solle auch ein Bestandsschutz gelten. Gertraud Schultes wandte ein, die Einwände der Grundstücksnachbarn sollten vorab den Mitgliedern des Gemeinderates zugeleitet werden, damit sich diese ein Bild der Situation vor Ort machen können. Bürgermeister Rudolf Müller antwortete, die Erledigung der Einwände von Behörden und Privatpersonen seien Aufgaben der Verwaltung, deshalb sehe er eine Vorabweiterleitung an die Gemeinderatsmitglieder als nicht zielführend.

Dem Beschlussvorschlag, dass durch die geplante Bebauung aus städtebaulicher Sicht keine in einem erheblichen Maß nachteiligen Auswirkungen auf das Nachbargrundstück gesehen werden und das öffentliche Interesse einer nachverdichteten Innenentwicklung und Wohnraumbeschaffung gegenüber dem Einzelinteresse als höherwertig anzusehen ist, folgte der Gemeinderat mehrheitlich mit der Gegenstimme von Gertraud Schultes. Darüber hinaus hat der neue Grundstückseigentümer vorgetragen, das Hauptgebäude mittig auf seinem Grund zu errichten und die vorgesehenen Stellflächen beiderseits des Wohngebäudes anzuordnen. Diesem Vorschlag folgte der Gemeinderat einstimmig.

Auch mit einer Änderung des Bebauungsplans für die Matthias-Koller-Straße hatte sich der Gemeinderat zu befassen. Die Eigentümer eines Grundstücks beabsichtigen eine Erweiterung des Wohngebäudes. Um jedoch die maximal zulässige Wandhöhe einzuhalten ist nur ein Flachdach möglich. Dies würde sich in Bezug auf Höhe und Volumen besser in die Siedlung einfügen und für die Nachbarn bestünden keine unnötigen Sichtbeeinträchtigungen. Das Flachdach soll als Kiesdach ausgeführt werden. Mit der Gegenstimme von Gertrud Brunnbauer votierte der Gemeinderat für die Änderung. hs

 

Bild zur Meldung: Kniffliger Neubau