Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild

Inverstor will zwei Wohngebäude bauen

Ruderting, den 11. 04. 2019

Investor will zwei Wohngebäude bauen PNP-Bericht vom 11.04.2019

Bauvorhaben an der Bayerwaldstraße waren Themen im Rudertinger Gemeinderat

 

Hans Schauer. In der jüngsten Sitzung hatte der Gemeinderat auch Änderungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen „Ebentaler Feld“ und „Ebentaler Feld II“ zu fassen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Ebentaler Feld“ soll dem Antrag eines Investors, an der Ecke Bayerwaldstraße/Rosenweg, zwei Wohngebäude mit je vier Wohneinheit zu errichten, stattgegeben werden.

Bauamtsleiter Philipp Schwarz erläuterte, dass beim bestehenden Bebauungsplan eine Grundflächenzahl (GRZ) 40 gilt, was bedeutet, dass 40 Prozent des Grundstücks bebaut werden dürfen. Für Zufahrten und Stellflächen gibt es nach dem Bayerischen Baugesetzbuch noch einmal 50-prozentigen Zuschlag, was eine 60-prozentige Versiegelung des Grundstücks bedeutet. Er erläuterte, dass im Rahmen eines förmlichen Verfahrens diese Zahl auf 45 erhöht werden könnte. Hier hakten Klaus und Beate Ziegler (FWG) ein, die eine GRZ von 40 für das geplante Bauvorhaben als ausreichend erachteten. Nach ihren Worten ist auch zu beachten, dass im Winter der Schnee aus der Gartenstraße immer mittels Lader an der freien Fläche gelagert wurde, da es in der Gartenstraße keine Möglichkeit hierzu gibt.

Bürgermeister Rudolf Müller (CSU) argumentierte, die Gemeinde sei froh, wenn im Bereich der Innerortsverdichtung, dazu zählt die Bayerwaldstraße, gebaut wird. FWG-Fraktionssprecher Rupert Veit sieht ein Problem mit der Ableitung des Oberflächenwassers bei einer Flächenversiegelung durch Stellflächen im Rahmen eines derart umfangreichen Bauvorhabens. Für Gertrud Brunnbauer (BfR) wird durch die geplanten Baukörper mit zwei Vollgeschossen die bestehende Siedlungsstruktur zerstört, weil hier überwiegend Einfamilienhäuser stehen. Dem hielt 2. Bürgermeister Hans Streifinger (CSU) entgegen mit der Feststellung, bei einer Baumaßnahme zur Wohnraumbeschaffung ist eine gewisse Flächenversiegelung nicht zu vermeiden, jedoch soll man sich bei der Flexibilisierung der GRZ nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Für Gertraud Schultes (BfR) wird durch das Bauvorhaben viel bestehendes Grün vernichtet, wo man doch im neuen Baugebiet Reisach den Grundstückseigentümern vorschreibt, den beiderseits der Erschließungsstraße belassenen 50 Zentimeter breiten Grünstreifen zu pflegen. Bürgermeister Rudolf Müller stellte die Frage: „Wo zieht der Gemeinderat die Grenze, bei GRZ 40 oder 45?“ Auf den beiden Grundstücken muss der Investor ja auch noch Stellflächen für die Mülltonnen und eine Schneeablage im Winter schaffen. Hierzu ist auch noch eine Stellungnahme eines Anliegers des Rosenweges eingegangen, der befürchtet, dass der bestehende Sickerkasten im Straßenkörper bei Starkregen das ablaufende Oberflächenwasser nicht mehr aufnehmen kann und in seine Garage läuft. Bürgermeister Rudolf Müller stellte in einem Beschlussvorschlag die Erweiterung der GRZ von 40 auf 45 zur Abstimmung, was aber mit 2 zu 10 Stimmen abgelehnt wurde.
Mit 10 zu 2 Stimmen beschloss der Gemeinderat schließlich, für das geplante Bauvorhaben die GRZ bei 40 zu belassen und dem Investor vorzuschreiben die Stellflächen lediglich mit Rasengittersteinen zu befestigen. Dazu muss in den Straßenkörper des Rosenwegs ein zusätzlicher Sickerkasten eingebaut werden.
Auch zur Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Ebentaler Feld II“ hatte der Gemeinderat die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses auf der Tagesordnung stehen. Hierbei geht es um acht Baugrundstücke, nördlich der Bayerwaldstraße und östlich der Petzersberger Straße. Bauamtsleiter Philipp Schwarz erläuterte, durch die Änderung soll ein Anbauverbot im nördlichen Bereich von fünf Metern wegen der bestehenden Kanalleitung zurückgenommen werden. Festgesetzt soll durch Beschluss auch werden, dass die Häuser auf den noch zu bebauenden Grundstücken zwei Vollgeschosse haben dürfen, sowie die Firstrichtung der Dächer und die Dachneigung und die Dachformen für Garagen und Nebengebäude. Hierzu erläuterte Bürgermeister Rudolf Müller, dass bei Anbauten auf der Nordseite, deren Abstand zum gemeindeeigenen Kanalstrang drei Meter unterschreiten, der Bauherr verpflichtet wird, sich mit der Gemeinde dahingehend zu einigen, wie weit er an den Kanalstrang heran bauen darf und ob evtl Grunddienstbarkeiten erforderlich sind.

Für Getraud Schultes (BfR) war diese Formulierung zu schwammig und sie forderte eine genaue Definition des Abstands zur Kanalleitung. Auch Ludwig Kolbeck (BfR) und Gertrud Brunnbauer schlugen in dieselbe Kerbe und forderten, genau festzulegen, dass nicht näher als einen Meter an den Kanal heran gebaut werden darf. „Es geht hierbei auch um die Gleichbehandlung mit den Hauseigentümern auf der gegenüberliegenden Seite der Bayerwaldstraße, für die größere Abstände gelten“ forderte Klaus Ziegler (FWG). Der Beschlussvorschlag von Bürgermeister Rudolf Müller, dass bei Unterschreitung der Abstandsgrenze von drei Metern zum Kanal der Bauherr mit der Gemeinde in Kontakt treten muss, fand bei einem Abstimmungsergebnis von 6 zu 6 Stimmen keine Mehrheit. Daraufhin einigte sich der Gemeinderat einstimmig, dass die Bauherren bei Anbauten auf der Nordseite unter drei Meter auf alle Fälle die Gemeinde kontaktieren müssen, die Abstandsgrenze zum Kanal aber in jedem Fall einen Meter betragen muss. Der Billigungs- und Aufstellungsbeschluss zur entsprechenden Änderung des Bebauungsplans, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im vereinfachten Verfahren wurden ebenfalls einstimmig beschlossen.

 

Bild zur Meldung: Inverstor will zwei Wohngebäude bauen