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Keine Sorge, Sie müssen jetzt nicht Strafrecht studieren

Ruderting, den 15. 01. 2019

„Keine Sorge, Sie müssen jetzt nicht Strafrecht studieren“ PNP-Bericht vom 15.01.2019

Präsidentin Kaiser-Leucht und Vize-Präsidentin Raab-Gaudin begrüßen im Landgericht die neuen Schöffen für fünf Jahre im Ehrenamt

 

Christine Pierach. Eine neue Fünfjahres-Periode für 96 Laien-Strafrichter, die Schöffen, am Landgericht hat begonnen. Präsidentin Eva-Maria Kaiser-Leucht hieß sie am Montag bei einer Info-Veranstaltung willkommen.
Wenn die Vorsitzenden Richter der drei Passauer Strafkammern im Schwurgerichtssaal auf der Anklagebank sitzen, dann ist es wieder einmal Zeit, den Schöffen deren Aufgaben und Pflichten, aber auch sich selbst vorzustellen. Rund 70 Laien-Richter waren der Einladung gefolgt. Die meisten hatten schon einen Sitzungs-Terminplan erhalten. Nun aber erfuhren sie von der Präsidentin, von Vizepräsidentin Ursula Raab-Gaudin und durch einen Film, was es damit auf sich hat. Das hat mit Grundgesetz und Gerichtsverfassungs-Gesetz zu tun, mit dem Justizgrundrecht, dass vor einer Verhandlung feststehen muss, wer dabei die Richter sind. Also werden zunächst Schöffenpaare zusammengelost, nur bei Jugendschöffen zwingend eine Frau und ein Mann, sodann die Paarungen den in jedem Kalenderjahr festgeschriebenen Sitzungstagen zugelost. Sollte auch noch genau an so einem Tag ein Prozess beginnen, müssen die beiden gelosten Schöffen ins Landgericht kommen. Eine Verhandlung kann sich über viele Termine hinziehen. Da sind jedes einzelne Mal die Schöffen gefordert, die am ersten Tag mit auf der Richterbank saßen. Ist einer verhindert, oder aber fällt einem Beteiligten auf, dass einer irgendwann da vorne eingeschlafen ist, platzt der Prozess, muss das Ganze von vorne beginnen. Raab-Gaudin: „Es kann schon auch langweilig zugehen bei uns. Bitte halten Sie die Augen immer offen, sonst kann das böse und organisatorisch mit Riesenaufwand für uns enden.“ Anders wenn ein Schöffe gleich am ersten Tag verhindert ist. Da springen Hilfsschöffen ein, die das Gericht benachrichtigt.
Außerdem können alle Schöffen getrost vergessen, was sie aus US-Filmen über Geschworene wissen. Die deutsche Justiz tickt anders. Da hat ein Schöffe dasselbe Stimmgewicht wie ein Berufsrichter, wenn es in geheimer Beratung darum geht, welchem der Zeugen zu glauben ist, welchem nicht, und wie, wenn, die Strafe auszusehen hat. „Wenn es um das Einordnen der Straftat geht, vertrauen Sie einfach uns Berufsrichtern. Keine Sorge, Sie müssen jetzt nicht vier Semester Strafrecht studieren“, klärte die Vize-Präsidentin auf. Und sie warnte: „Sie werden Einblicke in Lebenswelten erhalten, die Sie nicht kennen. Da sieht man viel Bitteres.“
Umso wichtiger sind zwei Pflichten, an die jeder Schöffe sich bedingungslos halten muss. Die eine ist Verschwiegenheit über alles, was außerhalb der öffentlichen Sitzung zum Fall besprochen wird. Die andere ist, jegliche Befangenheit frühestmöglich dem Gericht bekanntzumachen, sei es, dass Verwandtschaft zu einem Beteiligten oder Zeugen besteht, sei es Freundschaft, Nachbarschaft oder eine sonstige Beziehung. Damit sowie einer Führung durch das Gericht mit Schwurgerichts-Vorsitzendem Wolfgang Hainzlmayr sind diese Richter nun umfassend gewappnet für ihren Einsatz.

 

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