Barrierefreiheit
Die Gemeinde Ruderting ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.ruderting.de.
Diese Website ist mit den Vorgaben der europäischen Norm EN 301 549 V2.1.1 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
Ein Teil der Texte, die vor dem 15.06.2021 erfasst wurden. Sie werden überarbeitet und bald in leichter Sprache verfasst.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:
Diese Erklärung wurde am 15.06.2021 erstellt und immer wieder aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf der Selbstbewertung der Gemeinde Ruderting.
Feedback und Kontaktangaben:
Über folgenden Link können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheit anfordern:
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter einholen.
Evaluationsmethode
mit accessibilitychecker.org, Google Pagespeed, Google Lighthouse durch it-csw
Bewertungsbericht zur Barrierefreiheit
Die Evaluierung der Barrierefreiheit unserer Website wurde in einem Bewertungsbericht zusammengefasst, den Sie hier abrufen können: Google Lighthouse Bericht öffnen