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Breitbandversorgung

 

 

 

Breitbandpate

Für alle Fragen rund um das Thema Breitband steht Ihnen der Breitbandpate der Gemeinde Ruderting als Ansprechpartner zur Verfügung:

Herr Philipp Schwarz- Tel. 08509 / 9005-14 ( )

 

Neues Bayerisches Breitband-Förderprogramm

Förderrichtlinie für Hochgeschwindigkeitsnetze ist in Kraft getreten

 

Am 20. November 2012 hat die Europäische Kommission die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie) genehmigt. Die Richtlinie trat nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger mit Wirkung vom 1. Dezember 2012 in Kraft.

 

Ziel der Förderung ist der sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens

50 MBit/s im Downstream und 2 MBit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze). Damit sollen die in Gewerbe- und Kumulationsgebieten angesiedelten Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die Attraktivität dieser Räume als Wirtschaftsstandort gesteigert werden. Dazu sind aber gemäß der Breitbandrichtlinie die verschiedensten Verfahrensschritte notwendig.

 

Teilnahme am Förderprogramm zum Ausbau der Breitbandversorgung I

 

 1. Bedarfsermittlung

 2. Bedarfsermittlung-Ergebnis

 3. Markterkundung-Anfrage

 4. Markterkundung-Ergebnis

 5. Stellungnahme Bundesnetzagentur

 6. Auswahlverfahren - Bekanntmachung

 7. Vorgesehene Auswahlentscheidung - Bekanntmachung

 8. Zuwendungsbescheid

 9. Stellungnahme bezüglich Vorlage des Kooperationsvertrags

10. Fördersteckbrief

11. Abschließende Projektbeschreibung

 

1. Bedarfsermittlung

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.

Die Gemeinde Ruderting hat ein räumlich abgegrenztes Gebiet mit mindestens fünf Unternehmern (nach dem Umsatzsteuergesetz § 2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welches eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweist. Dieses Gebiet ist in beiliegender Karte als Kumulationsgebiet definiert. Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesem Gebiet mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmer im Kumulationsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf muss stets befriedigt werden.

Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Gemeinde den konkreten Bandbreitenbedarf im definierten Kumulationsgebiet glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen im festgelegten Gebiet mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.

Die Gemeinde Ruderting sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für das definierte Gewerbegebiet und auch für umliegende Gebiete, die davon profitieren könnten. Die Gemeinde bittet daher alle betroffenen Unternehmen um ihre Unterstützung. Füllen Sie bittet den Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus und geben Sie diesen  spätestens bis 21.02.2014 an die Gemeinde Ruderting zurück.

Der Fragebogen wird allen Firmen im Kumulationsgebiet direkt zugesandt und kann hier herunter geladen werden:
Bedarfsermittlung Anfrage

Kumulationsgebiet

 

Ihre aktuelle Down- und Upstreamrate können Sie mit Hilfe des Geschwindigkeitstests der Bundesnetzagentur unter folgenden Link ermitteln:

www.initiative-netzqualitaet.de/zum-test

 

2. Bedarfsermittlung - Ergebnis

Die Gemeinde Ruderting hat eine Ist-Analyse zur Breitbandversorgung und eine Bedarfsabfragung der Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG im Kumulationsgebiet Ruderting durchgeführt.

Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.

Ergebnis der Ist- und Bedarfsanalyse

 

3. Markterkundung – Anfrage

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Die Gemeinde Ruderting hat eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass drei Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben. Die Gemeinde hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Kumulationsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde Ruderting ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Die Gemeinde Ruderting bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

  • ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
  • ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.


Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie, einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Gemeinde bis spätestens 19.05.2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der  Gemeinde kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde Ruderting mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.

Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Homepage der Gemeinde Ruderting veröffentlicht.

 

4. Markterkundung-Ergebnis

Markterkundung Ergebnis

 

5. Stellungnahme Bundesnetzagentur

Die Gemeinde Ruderting hat weiterhin eine Anfrage an die Bundesnetzagentur gerichtet, ob und unter welchen Bedingungen die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Förderung mit Mitteln der Vorabregulierung reduziert werden kann. Die Stellungnahme der Bundesnetzagentur wird nachfolgend veröffentlicht.

Stellungnahme Bundesnetzagentur

 

6. Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Die Gemeinde Ruderting  führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie - BbR – (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Auswahlverfahren - Bekanntmachung 

vorläufiges Erschließungsgebiet

 

7. Vorgesehene Auswahlentscheidung - Bekanntmachung

Vorgesehene Auswahlentscheidung - Bekanntmachung

Der Gemeinderat Ruderting hat in seiner Sitzung am 12.03.2015 der Deutschen Telekom GmbH den Zuschlag für das vorliegende Angebot erteilt. Bürgermeister Rudolf Müller wird beauftragt, nach Erhalt des Zuwendungsbescheids den Kooperationsvertrag mit der Deutschen Telekom zu unterzeichnen.

 

8. Zuwendungsbescheid

Gemeinsam mit weiteren 4 Gemeinden im Landkreis Passau hat die Gemeinde Ruderting

am 06.07.2015 von Heimatminister Dr. Markus Söder und Finanzstaatssekretär Albert Füracker den Förderbescheid für den Breitbandausbau erhalten.

Die Gemeinde Ruderting erhält als Projektförderung von der Regierung von Niederbayern eine Zuwendung bis zu einem maximalen Betrag von 256.024,00 €. Das bereits bewilligte Startgeld von 5.000 € ist in voller Höhe auf die Förderung anzurechnen.

PNP - Übergabe Förderbescheid

 

9. Stellungnahme bezüglich Vorlage des Kooperationsvertrags

Stellungnahme Kooperationsvertrag

 

10. Fördersteckbrief

Fördersteckbrief

Erschließungsgebiet PDF

Erschließungsgebiet ZIP

 

11. Abschließende Projektbeschreibung

Abschließende Projektbeschreibung

 

Die Gemeinde Ruderting arbeitet Interkommunal mit dem Markt Hutthurm zusammen.

 


 

Breitbanderschließung Ruderting II

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen
(Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen
Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens
50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung
in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Die Gemeinde Ruderting nimmt an diesem Förderprogramm teil.

Breitbanderschließung Ruderting

 

https://www.landkreis-passau.de/wirtschaft-bildung-schulen/breitband/?Ruderting&view=org&orgid=ad06acf0-f17d-4326-9971-9742839a16a1

 


 

Breitbanderschließung Ruderting III – (Höfeprogramm)

 

Weitere Informationen können Sie der Veröffentlichung auf der Homepage des Landratsamtes Passau unter https://www.landkreis-passau.de/wirtschaft-bildung-schulen/breitband/?RudertingIII(Hoefeprogramm)&view=org&orgid=f0ce082a-013c-4426-8eae-7b5537fa5a18 entnehmen.

 


 

Breitbanderschließung Ruderting – (Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete)

 

Die Gemeinde Ruderting hat sich um das Breitbandförderprogramm für Gewerbe- und Industriegebiete mit dem Gewerbegebiet (GE) Ebental beworben und einen positiven Zuwendungsbescheid des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 i.V.m. 5.4 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) erhalten. Seitens der Regierung von Niederbayern hat die Gemeinde Ruderting auf Grundlage der Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie ebenfalls einen Zuwendungsbescheid zur für das Projekt erhalten.

 

Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich im Herbst 2022 gestartet werden.

 


 

Breitbanderschließung Ruderting - Gigabit-Förderverfahren des Bundes / Markterkundungsverfahren für den privatwirtschaftlichen Eigenausbau Ausbau in der Gemeinde Ruderting

 

Weitere Informationen können Sie der Veröffentlichung auf nachfolgender Webadresse entnehmen. https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do