Untersagung der Wasserentnahme im Landkreis Passau aufgrund anhaltender Niedrigwassersituation

Ruderting, den 14.​08.​2026

Der Landkreis Passau weist aufgrund der aktuell erheblichen Niedrigwassersituation in den Gewässern auf eine sofortige Einschränkung der Wasserentnahme hin. Mit sofortiger Wirkung wird der Vollzug des Wasserrechts verschärft: Die Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz sowie aus dem Grundwasser wird untersagt, soweit sie nicht für den bestimmungsgemäßen häuslichen Gebrauch erforderlich ist.

Die anhaltende Trockenperiode hat zu deutlich sinkenden Wasserständen in Bächen, Flüssen und im Grundwasser geführt. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und ökologische Schäden zu vermeiden, sind Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs zwingend notwendig. Besonders betroffen sind Bereiche, in denen die Wasserstände bereits kritische Werte erreicht haben.

Von der Untersagung betroffen sind insbesondere:

  • Bewässerung von Gärten, Grünflächen und landwirtschaftlichen Flächen, soweit sie nicht zwingend notwendig ist

  • Befüllung von Pools, Teichen und sonstigen Wasserbecken

  • Wasserentnahmen mittels Pumpen, Schläuchen oder anderen technischen Einrichtungen aus Grundwasser oder öffentlichen Leitungen

Die Bevölkerung wird dringend gebeten, den Wasserverbrauch auf das notwendige Minimum zu reduzieren und auf nicht essenzielle Nutzungen zu verzichten. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der öffentlichen Wasserversorgung sowie der Stabilisierung der ökologischen Systeme im Landkreis.

 

 

 
 

Bild zur Meldung: Rathaus Ruderting mit Fahnen