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Senorengesetz: Zurückhaltung, Skepsis und ein Vorstoß

Ruderting, den 25. 01. 2018

Seniorengesetz: Zurückhaltung, Skepsis und ein Vorstoß PNP-Bericht vom 19.01.2018

Heimatabgeordnete beziehen Stellung zur Forderung der Landesseniorenvertretung – Landtags-SPD legt eigenen Gesetzesentwurf vor

 

Sabine Kain Passau. Ein Wahljahr ist eine gute Gelegenheit, um Wünsche zu äußern. Das denkt auch die Landesseniorenvertretung Bayern, die heuer, im Jahr der Landtagswahl, eine Forderung besonders forciert: Seniorenarbeit soll zur Pflichtaufgabe von Kommunen werden (die PNP berichtete). In seinem Nachrichtenblatt rief der LSVB seine Mitglieder bereits auf, die örtlichen Abgeordneten auf das Thema anzusprechen. Während die CSU-Abgeordneten sich mit einer Bewertung noch zurückhalten, gibt es seitens der FDP Zweifel an der Notwendigkeit des Gesetzes – nur die SPD ist schon einen Schritt weiter.

 

CSU-Abgeordnete legen sich noch nicht fest

 

„Die Seniorenarbeit gerade in den Kommunen ist ein wichtiges Anliegen“, sagt Walter Taubeneder (CSU) auf PNP-Anfrage. Das habe der Freistaat längst erkannt und unterstütze die Kommunen, „unter anderem in der Umsetzung seniorenpolitischer Gesamtkonzepte oder auch im Rahmen neuer Wohnformen und Quartierskonzepte“, zählt er auf. Den Vorstoß der Landesseniorenvertretung müsse „eingehend geprüft und anschließend bewertet werden“, hält sich Taubeneder noch zurück. „Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass in Bayern bereits ohne gesetzliche Verpflichtung in sehr vielen Kommunen Beteiligungsstrukturen für die Belange älterer Menschen bestehen“, sagt er und verweist auf das seniorenpolitische Gesamtkonzept des Landkreises. „Aus meiner Sicht nehmen die Kommunen diese Aufgabe bereits engagiert an.“

Sein Parteikollege Prof. Dr. Gerhard Waschler äußert „aufgrund der demographischen Entwicklung“ Verständnis für die Forderung der Landesseniorenvertretung, doch „eine abschließende Bewertung ist erst möglich, wenn umfassende Informationen zu bestehenden Aktionsmöglichkeiten vorliegen“, sagt er. Auch er verweist auf die vorhandenen „vielfältigen Beteiligungsformen, die auf den verschiedenen politischen Ebenen Unterstützung finden“, und verweist auf die Selbstverwaltung der Kommunen und deren freiwilliges Engagement. Exemplarisch nennt er den Seniorenbeirat in der Stadt Passau. Die CSU habe mit der Schaffung einer „Senioren-Union“ schon vor Jahren gezeigt, „wie wichtig Gremien speziell für Senioren sind“. Waschler plädiert dafür, „eher das eigene Engagement der Kommunen zu unterstützen, als möglicherweise als bürokratisch empfundene Regelungen zu treffen“.

Alexander Muthmann (FDP) sieht das ähnlich. Er befürwortet zwar das Vorgehen der Landesseniorenvertretung, zweifelt aber die Notwendigkeit des angeregten Seniorengesetzes an. „Generell fragen wir in der FDP immer erst einmal kritisch, ob es wirklich notwendig ist, ein neues Gesetz zu erlassen. Wir wollen so einer Überregulierung entgegenwirken“, erklärt er seine Skepsis. „An verschiedenen Stellen des Gesetzentwurfs der Landesseniorenvertretung wird man wohl zu der Einschätzung kommen, dass eine gesetzliche Regelung nicht von Nöten ist. So ist aus meiner Sicht beispielsweise ein explizites Diskriminierungsverbot für Ältere bereits durch das allgemeine Diskriminierungsverbot abgedeckt“, sagt Muthmann. Andere Aspekte hält er für sinnvoll: „Das Berichts- und Beteiligungswesen von älteren Menschen erscheint mir durchaus Zukunft zu haben.“

 

Muthmann zweifelt, Roos kündigt Unterstützung an

 

Man dürfe jedoch das Interesse einer Gruppe nicht über die Interessen anderer stellen: „Zum Beispiel wäre ein Antrags- und Anfragerecht des Seniorenrats gegenüber der Gemeinde vor diesem Hintergrund zu prüfen.“ Der Seniorenarbeit werde aufgrund de Demographie mehr Bedeutung zukommen, ist der FDP-Abgeordnete überzeugt, aber „ich bis der Meinung, dass auch ganz viel ehrenamtlich läuft, oft mit unglaublichem Engagement. Ich halte wenig davon, wenn sich die öffentliche Hand in funktionierende Strukturen einmischt.“

Die SPD-Fraktion im Landtag ist schon einen Schritt weiter: Sie hat im Dezember einen Gesetzesentwurf vorgelegt, wie Bernhard Roos (SPD) berichtet: „Hier geht es um die Sicherheit, einen festen Ansprechpartner in der Kommune zu erhalten, der sich mit dem Rückhalt eines Vertretungsgremiums auf Landesebene für die Interessen der älteren Generation einsetzt.“ Roos nennt zum Beispiel die Barrierefreiheit sowie die Bereitstellung von Informationen. „Altmodische Methoden wie das persönliche Beratungsgespräch und Flyer in großer Schrift sind schlicht, aber notwendig“, sagt er. Eine Änderung der Verfassung erachtet Roos nicht als zwingend nötig, wenngleich „sinnvoll, um dem Bedarf nach Gleichberechtigung Nachdruck zu verleihen“. Dass eine Verpflichtung der Gemeinden zur Seniorenarbeit vernünftig wäre, belegen Zahlen, die Roos anführt: „In 396 Gemeinden und 19 Landkreisen in Bayern findet sich keine Seniorenvertretung und kein Seniorenbeauftragter.“ Alternativen, wie die Betreuung durch Kurverwaltungen oder Kirchenvertreter, nennt Roos „löblich“, hält sie aber nicht für ausreichend. Er will sich für das Gesetz stark machen.

 

 

SENIORENGESETZ: Das schlägt die SPD vor

 

Die SPD-Fraktion im Landtag hat zum Jahresende den Entwurf eines „Bayerischen Seniorinnen- und Seniorenmitwirkungsgesetzes“ vorgestellt. Es ähnelt in vielen Punkten dem Seniorengesetz, das die Landesseniorenvertretung anstrebt, jedoch nicht in allen.

Ziele des Gesetzes

Das Gesetz soll laut Entwurf die Mitwirkungsrechte der Senioren (60 Jahre und älter) im Freistaat stärken. Das Älterwerden in Würde, ohne Diskriminierung soll gewährleistet werden.

 

 

Gremien und Funktionen

Das Gesetz sieht die Bildung eines Bayerischen Seniorenrats vor. Er soll aus 22 ehrenamtlichen Mitgliedern bestehen, die zumeist von der Landesseniorenvertretung (10), den Landtagsfraktionen und organisierten Wählergruppen (5) ernannt werden. Das Gremium hat ein Anhörungsrecht und soll beteiligt werden, wenn Belange älterer Menschen betroffen sind.

 

Auf Vorschlag von Seniorenrat und Staatsregierung wählt der Landtag einen Bayerischen Seniorenbeauftragten. Dieser darf nicht Mitglied des Landtags sein. Er soll Konzepte entwickeln, Maßnahmen anregen und Beschwerden nachgehen.

 

In allen Gemeinden sollen Seniorenbeiräte gewählt werden. Die Größe des Beirats, seine Amtszeit und das Wahlverfahren legt die Gemeinde fest. Der Seniorenbeirat kann Anträge stellen und hat ein Anhörungsrecht im Gemeinderat. Das Recht der Gemeinde, wie bisher einen Beauftragten zu ernennen, bleibt unberührt.

 

Reaktion

Der Rudertinger Seniorenvertreter Rudolf Zimmermann zählt zu den Antreibern des LSVB-Gesetzentwurfs. Er hat Bedenken beim SPD-Vorschlag. „Die SPD hat die Zeichen der Zeit erkannt“, freut sich Zimmermann, sieht allerdings ein Problem in der Formulierung: „Soll“ zeige im Verwaltungsrecht ein „gebundenes Ermessen“ an, sagt er und fürchtet ein Hintertürchen, zum Beispiel wenn eine Gemeinde keine Ehrenamtlichen für den Beirat findet. Für diesen Fall würde Zimmermann festlegen, dass alternativ „mindestens zwei Seniorenvertreter“ ernannt werden – wie in Ruderting. ska

 

Bild zur Meldung: Senorengesetz: Zurückhaltung, Skepsis und ein Vorstoß