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Gemeinde sichert sich Vorkaufsrecht

Ruderting, den 06. 12. 2018

Gemeinde sichert sich Vorkaufsrecht

Grundstück in Rudertings Mitte im Visier – Städtebauliche Entwicklung als Hintergrund

 

Die Gemeinde sichert sich das Vorkaufsrecht für ein Grundstück im Ortszentrum. Flurstück 15/3 der Gemarkung Ruderting liegt hinter dem Einkaufsmarkt. Dort steht derzeit das Kühlhaus, keine 100 Meter von der Hauptstraße entfernt, erläuterte Bürgermeister Rudolf Müller auf Anfrage von Klaus Ziegler (FW). Das 5500 Quadratmeter große Grundstück soll im Fall eines Verkaufs für die Gemeinde verfügbar sein. Einen konkreten Verwendungszweck nannte Müller nicht, hinter dem Schachzug stünden Überlegungen zur städtebaulichen Entwicklung. Aus demselben Grund werde sich die Gemeinde vielleicht auch das Vorkaufsrecht auf weitere Grundstücke sichern, sagte der Bürgermeister. Der Gemeinderat stimmte zu.

Seine Zustimmung gab das Gremium außerdem zur Aufteilung einer alten Bauparzelle im Baugebiet Ebentaler Feld an der Kreuzung Bayerwaldstraße/ Rosenweg. Auf dem ursprünglich 1215 Quadratmeter großen Grundstück war bislang nur ein Wohnhaus vorgesehen. Nun wurde der Wunsch an die Gemeinde herangetragen, die Fläche mittig zu teilen und somit den Bau von zwei Häusern zu ermöglichen. Eine Skizze lag dem Gemeinderat vor. Demnach hätte jedes Haus bis zu vier Wohneinheiten mit zwei Stellflächen pro Wohnung. Für Verwunderung sorgte die Bewertung der Flächenversiegelung auf den beiden Teilgrundstücken, die wegen versickerungsfähiger Beläge auf den Parkflächen vom Landratsamt für in Ordnung befunden wurde. Dies sei bei früheren Bauvorhaben nicht so gehandhabt worden, wandte Klaus Ziegler ein. Rupert Veit (FW) sah sich in einer Zwickmühle: Einerseits schaffe der Plan dringend benötigten Wohnraum, andererseits sah die Planung kaum Grünflächen vor. Letztlich stimmte der Gemeinderat dem Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans Ebentaler Feld einstimmig zu. Das Vorhaben wird nun ausgelegt, die Stellungnahmen von Privatleuten und öffentlichen Stellen müssen in einer der nächsten Sitzungen vom Gemeinderat behandelt werden. ska