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Viel Grün im Wohn- und Gewerbegebiet

Ruderting, den 10. 12. 2018

Viel Grün im Wohn- und Gewerbegebiet PNP-Bericht vom 08.12.2018

Bauausschuss befasst sich mit textlichen Festsetzungen im geplanten Bebauungsplan „Reisach“ und der Ausgleichsplanung

 

Theresia Wildfeuer. Über den Stand des geplanten Bebauungsplans für das neue Baugebiet „Reisach“ mit mehr als 30 Bauparzellen und vier Gewerbearealen sowie die Änderungswünsche bei den textlichen Festsetzungen hat Planer Werner Buttinger auf der Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Ruderting informiert, der unter der Leitung von Bürgermeister Rudolf Müller (CSU) im Sitzungssaal tagte. Landschaftsarchitektin Dorothee Hartmann erläuterte die Grünplanung.
Auf der letzten Bauausschusssitzung am 20. November habe man die textlichen Festsetzungen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Reisach“ vorberaten, informierten Bürgermeister Rudolf Müller und Geschäftsleiter Philipp Schwarz. Das Ingenieurbüro habe die Änderungswünsche eingearbeitet.

 

Einzel- und Reihenhäuser sind geplant

 

In dem geplanten Wohngebiet, das zwischen Reisach und der Gastorfer Straße im Süden und Westen sowie einem Waldstück im Norden und einer Wiese im Osten liegt, ist Einzel- und Reihenhausbebauung auf mehr als 30 Parzellen vorgesehen. Das neue Gewerbeareal mit vier Parzellen erstreckt sich vom Anwesen Auberger Richtung Wald und befindet sich beiderseits des Wegs. Planer Werner Buttinger vom Ingenieurbüro Würmseher aus Ruhstorf am Inn berichtete über die Änderungen. Betriebsleiterwohnungen im Gewerbegebiet seien unzulässig. Es sei aber möglich, sie wie im bestehenden Gewerbegebiet „Ebental“ ausnahmsweise zuzulassen, wenn sie dem Gewerbe untergeordnet sind und zum Betrieb gehören. Wer eine Betriebsleiterwohnung plant, müsse einen Bauantrag stellen und der Gemeinderat entscheide dann darüber, ergänzte Bürgermeister Müller. Die Ausnahmeregelung sei im alten Baugebiet sehr ausgenutzt worden, wandte Ludwig Kolbeck (BfR) ein. Dort seien neben Betrieben „richtige Wohnhäuser“ entstanden. Auf seine Frage hin sagte Buttinger, es sei möglich eine Halle mit einem Wohnkomplex für Aufsichts- oder Bereitschaftspersonal zu erlauben. Der Ausschuss kam überein, die Ausnahme wie im Gewerbegebiet „Ebental“ zu ermöglichen.
Der Ausschuss war sich einig, die Zahl der maximalen Wohneinheiten auf der am Wald gelegenen Parzelle 20 im geplanten Wohngebiet nicht festzulegen, um sich die Option für sozialen Wohnungsbau offen zu halten. Bürgermeister Müller und Klaus Ziegler (FWG) plädierten dafür, sich bei den Wohneinheiten noch nicht zu binden. Weitere Änderungen betrafen die Wandhöhen in den Gewerbearealen, die je nach dem Urgelände auf sechs oder 6,50 Meter bergseits sowie acht Meter oder neun Meter talseits festgelegt wurden, um künftigen Bauwerbern zu ermöglichen, ihr Betriebsgelände soeben wie möglich zu gestalten und massive Aufschüttung zu vermeiden.
Der Ausschuss diskutierte über zwei Varianten der 80 Meter langen Querstraße, die durch das Wohngebiet führt, um alle Häuser im Notfall erreichen zu können. Christian Schätzl (CSU) favorisierte eine vier Meter breite Fahrbahn, um das Ausfahren und Parken zu erleichtern. Alois Bredl (FWG) hielt eine Breite von 3,50 Metern für Müllfahrzeuge für ausreichend, riet aber ebenfalls zu vier Metern. Man einigte sich auf eine vier Meter breite Querstraße ohne Wendehammer. Die 4,50 Meter breite Außenstraße mit dem 1,50 Meter breiten Gehweg und zwei Meter breiten Grünstreifen, die um das Wohngebiet führt, sei dagegen eine „Luxusstraße“, fand Müller.

Je Wohnung setzte der Ausschuss zwei Stellplätze fest. Er strich den gedachten Wendehammer, um den Flächenverbrauch zu verringern. Lkw hätten auf dem Firmengelände zu wenden und das Wohngebiet zu meiden.

 

Keine Mauern im Baugebiet erlaubt

 

Nicht erlaubt sind im Baugebiet Mauern. Gertrud Brunnbauer (BfR) plädierte aus ästhetischen Gesichtspunkten für wenig Mauern. Landschaftsplanerin Dorothee Hartmann lehnte diese ab, um Tieren Durchlässigkeit zu ermöglichen. Ludwig Kolbeck wandte ein, Stützmauern könnten notwendig sein. Die Mehrheit war sich darin einig, weder Mauern noch Zaunsockel zuzulassen. Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis 1,50 Meter zulässig, sollten aber zwei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein, erläuterte Philipp Schwarz weiter. Betriebe im Gewerbegebiet müssten die Lärmgrenzen von 65 dB (A) am Tag und 50 dB (A) nachts einhalten. Der Ausschuss verwarf Werbeanlagen auf Dächern, mit wechselndem Licht, Werbeautomaten und -pylone, Booster- und Laserwerbung.
Landschaftsarchitektin Dorothee Hartmann vom Büro für Landschaft und Plan in Neuburg am Inn informierte über Begrünung und Ausgleichsflächen, um Eingriffe abzumildern. Anliegen sei, das Wohngebiet „gut zu durchgrünen“. Dafür stünden öffentliche Flächen zur Verfügung. Festsetzungen gebe es auch für Privatgrundstücke, auf denen ein Hausbaum zu pflanzen ist. Es gebe einen größeren Platz mit Bäumen und Sitzgelegenheiten als Treffpunkt. Die Außengrenzen der neuen Siedlung sollten zu den landwirtschaftlichen Flächen hin Hecken und Sträucher säumen.
Auch im Gewerbegebiet seien entlang der Erschließungsstraße Grünbereiche vorgesehen. Um Gewerbe und Wohnen noch mehr abzugrenzen, werde im Steilhang ein Gehölz gepflanzt. Der bestehende Fichtenwald werde in einen Laubwald umgewandelt. Weitere Wiesenstreifen, Feldgehölze und Obstbäume seien geplant, da das Gewerbegebiet den alten Obstgarten beansprucht. Das Erlengehölz sei ein kartiertes Biotop und bleibe erhalten, versicherte Müller. Um Sturzfluten zu vermeiden, seien an den Grundstücksgrenzen Hecken geplant. In den alten Obstbäumen siedelten Spechte und Fledermäuse, erzählte Hartmann. Die Stämme seien geschützt, eine Fledermausumsiedlung notwendig. Für Erholungssuchende sollten viele Spazierwege entstehen.

Zu Beginn der Sitzung hatte der Ausschuss die neue Einfädelspur an der B 85 in Lohwald und die neuen Filterwasserspeicher in der Kläranlage besichtigt.

 

Bild zur Meldung: Viel Grün im Wohn- und Gewerbegebiet