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Am Blühstreifen scheiden sich die Geister

Ruderting, den 01. 03. 2019

Am Blühstreifen scheiden sich die Geister PNP-Bericht vom 01.03.2019

Viel Gesprächsbedarf im Gemeinderat wegen der Gestaltung der Blühstreifen im neuen Baugebiet Reisach

 

Hans Schauer. Die Gestaltung des neuen Baugebietes Reisach, im Bauausschuss bereits vorberaten, rief bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderates viel Gesprächsbedarf hervor. Die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein allgemeines Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet in Reisach hatte der Gemeinderat bereits im Jahr 2017 beschlossen. Bauamtsleiter Philipp Schwarz berichtete nun, dass sich im Rahmen der Planung für das Baugebiet Reisach seitdem Änderungen ergeben haben.

So muss die Ausgleichsfläche auf den gemeindlichen Grundstücken vergrößert werden, weshalb sich auch die Fläche des Geltungsbereiches erweitert. In Absprache mit den Fachstellen sollen allerdings nur ein allgemeines Wohn- und ein Gewerbegebiet entstehen. Diese Vorgaben beschloss der Gemeinderat einstimmig. Analog dazu sind der Flächennutzungsplan der Gemeinde und der Landschaftsplan zu ändern, auch diesem Punkt stimmte das Gremium geschlossen zu.

Viel Beratungs- und Gesprächsbedarf gab es dagegen bei der Vorlage zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplans Reisach, sowie der frühzeitigen Beteiligung der Fachstellen und der Öffentlichkeit. Der Bauleiter für den Bereich Tiefbau Werner Buttinger vom Architekturbüro Würmseher in Ruhstorf erläuterte den Gemeinderäten die Bebauung der 48 Bauparzellen mit Ein- und Mehrfamilienhäusern. Bauamtsleiter Philipp Schwarz erklärte, dass für Einfamilienhäuser zwei Wohneinheiten und für Doppelhäuser je Doppelhaushälfte eine Wohneinheit vorgesehen sind.

Für Markus Krenn (CSU) stellte sich die Frage, warum auch für eine Doppelhaushälfte nicht zwei Wohneinheiten vorgesehen sind, wo doch Wohnbedarf vorhanden ist. Bürgermeister Rudolf Müller (CSU) war derselben Meinung und argumentierte, da wo es baulich und aufgrund der Grundstücksfläche möglich ist, sollen Doppelhäuser mit zwei Wohneinheiten je Doppelhaushälfte gebaut werden können.

Aufgrund der topografischen Lage des Baugebietes empfahl Werner Buttinger auf den im Norden liegenden Baugrundstücken zum bestehenden Siedlungsgebiet hin, für den Bau der Garagen Stützkonstruktionen mit einer Wandhöhe bis zu drei Meter zuzulassen, damit die Bauherren einigermaßen eben in ihre Garagen einfahren können. Klaus Ziegler (FWG) berichtete, er habe in Erfahrung gebracht, dass die Stadtwerke Passau ins neue Baugebiet keine Gasleitung legen, dies konnte Bürgermeister Rudolf Müller jedoch nicht bestätigen.

Über die Gestaltung der Blüh-flächen innerhalb des Baugebietes und der Ausgleichsflächen berichtete Landschaftsarchitektin Dorothee Hartmann und bescheinigte der Gemeinde Ruderting, vorbildlich in der Gestaltung der Nutzung der Ausgleichsflächen mit dem entsprechenden Bewuchs zu sein.

Wichtiger Aspekt hierbei ist die Ableitung des Oberflächenwassers auch bei Starkregen. Für den Umbau des bestehenden Fichtenwäldchens empfahl die Landschaftsarchitektin mit Schwerpunkt Naturschutz und Umsetzung von Ausgleichsflächen, dass sich die Gemeinde mit dem Staatlichen Forstamt abstimmt. Die künftigen Bewohner des neuen Baugebietes sollen ihrer Meinung nach kurze Wege in das „Naherholungsgebiet“ der Ausgleichsflächen haben, um Anreize für Bewegung in der Natur zu schaffen.

Auf den beidseitig der Erschließungsstraße geplanten Grünstreifen von 50 Zentimeter eingehend erklärte Dorothee Hartmann, dies solle ein artenreicher Blühstreifen werden, der jährlich nur dreimal gemäht wird. Dafür ist bei den Grunderwerbern allerdings noch viel Aufklärungsarbeit nötig. Markus Krenn wandte ein, dass die künftigen Grundstückseigentümer den Blühstreifen immer vor ihren Fenstern haben und anschauen müssen, auch wenn es keine Blühphase gibt.

Auf die Frage von Gertrud Brunnbauer (BfR) bezüglich Erfahrungswerten über den Pflegeaufwand derartiger Grünstreifen antwortete die Landschaftsarchitektin, das liege im Ermessen des jeweiligen Grundstückseigentümers. Auf die weitere Frage von Gertrud Brunnbauer, wer die Einhaltung der Vorgaben bezüglich des Blühstreifens kontrolliert, antwortete Bürgermeister Müller, alle Bauwilligen würden beim Grundstückserwerb auf die Vorgaben hingewiesen und falls nötig, müsse deren Einhaltung auch von der Gemeinde kontrolliert werden. Für Eva-Maria Fuchs und Gertraud Schultes (beide BfR) ist es nicht vorstellbar, dass man den Grundstückseigentümern vorschreibt, wie der Grünstreifen gestaltet werden muss, da bräuchten diese schon die Unterstützung durch die Gemeinde. In dieselbe Kerbe schlug auch Landschaftsarchitektin Dorothee Hartmann, die vorschlug, die Vorschriften bezüglich der Gestaltung nicht zu stringent auszulegen, allerdings sollte in den Grundstücken das Anlegen von Schottergärten vermieden werden, denn dies würden sich auf das Ortsbild negativ auswirken.

Bürgermeister Rudolf Müller wandte ein, auch die Gemeinde muss sich mit der Schaffung entsprechend großer Ausgleichsflächen an den Naturschutz halten und der Erfolg des Volksbegehrens zur Erhaltung des Artenschutzes habe ja gezeigt, dass alle Grundstückseigentümer gefordert sind.

Gegen die Stimmen von Markus Krenn, Eva Maria Fuchs und Gertraud Schultes votierte der Gemeinderat schließlich mehrheitlich für einen Grünstreifen von 50 Zentimetern beidseitig der Erschließungsstraße im neuen Baugebiet, der von den Grundstückseigentümern als Blühfläche angelegt werden muss.

 

Bild zur Meldung: Am Blühstreifen scheiden sich die Geister