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Haus wird zum Zankapfel

Ruderting, den 08. 04. 2019

Haus wird zum Zankapfel PNP-Bericht vom 08.04.2019

Befürchtung durch Beschattung der Wohnungen und einer PV-Anlage durch Wandhöhe

Hans Schauer. Nachdem es in vielen Gemeinden der ILE Passauer Oberland keine Möglichkeiten gibt, Wohnraum in den Innenbereichen zu schaffen, sind sie auf Grunderwerb in der Peripherie angewiesen, um für Zuzugswillige den Bau eines Eigenheims zu ermöglichen. In der Gemeinde Ruderting ergeben sich immer wieder Möglichkeiten der Nachverdichtung im Innerortsbereich. So auch im Eichenweg, wo ein Investor anstelle des bestehenden Einfamilienhauses ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten errichten will.

Bereits in der Sitzung am 21. Februar hatte der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplans „Bangreut“ mittels Deckblatt Nr. 47 auf der Tagesordnung stehen. Die bei der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange wurden von der Verwaltung abgearbeitet und vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Ebenso wurden die von den Grundstücksnachbarn Lindenweg 4 und Eichenweg 3 vorgebrachten Einwände aus baurechtlicher Sicht im Gemeinderat diskutiert und da nach Aussage von Bauamtsleiter Philipp Schwarz bezüglich der Wandhöhen und Baugrenzen keine von der Bayerischen Bauordnung abweichenden Abstandsflächen festgesetzt wurden, votierte damals der Gemeinderat aus städtebaulicher Sicht mehrheitlich für die Änderung des Bebauungsplans.

Bei der erneuten verkürzten Auslegung gingen von den Trägern öffentlicher Belange keine Stellungnahmen mehr ein, jedoch erneut von den beiden Grundstücksnachbarn. Die Eigentümerin des im Norden angrenzenden Anwesens, Lindenweg 4, argumentierte, dass durch die Wandhöhen des geplanten Gebäudes ihre auf der Südseite liegenden Wohnungen total beschattet und aus den Wohnungen des neuen Gebäudes eingesehen werden können, deshalb hatte der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplans Bangreut bei seiner jüngsten Sitzung erneut auf der Tagesordnung stehen. Bauamtsleiter Philipp Schwarz trug die Einwände vor, betonte jedoch gleichzeitig, dass die Wandhöhen des geplanten Mehrfamilienhauses niedriger sind als diejenigen im Lindenweg 4, obwohl es die gleiche Zahl von Wohnungen beinhaltet. Dazu wird aus städtebaulicher Sicht mitten im Ort Wohnraum geschaffen. Auch Bürgermeister Rudolf Müller (CSU) sieht das Bauvorhaben in der geplanten Form aus städtebaulicher Sicht positiv.

In der ursprünglichen Planung waren das Gebäude auf der Westseite des Grundstücks und die Stellflächen auf der Ostseite vorgesehen, argumentierte Alois Bredl (FWG), für ihn würde das auch von der Optik besser passen. In die selbe Kerbe schlug auch Gertraud Schultes (BfR), die meinte, damit könne man den Einwänden der beiden Grundstücksnachbarn gerecht werden.
Bürgermeister Rudolf Müller hielt dagegen, für ihn stellt eine mittige Bebauung des Grundstücks eine gewisse Auflockerung dar, wenn die Stellplätze beiderseits des Gebäudes angeordnet sind. Der Gemeinderat beschloss dann doch einstimmig die Ablehnung des Einspruchs, da die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung eingehalten werden.
Bauamtsleiter Philipp Schwarz trug noch einen weiteren Einspruch der Donau-Treuhand-Gesellschaft vor, die diesen im Auftrag der Bewohner der Häuser Lindenweg 2 und 4 verfasste und Lichtverlust in den Wohnungen geltend machte, wenn das Bauvorhaben im Eichenweg wie geplant realisiert wird. Laut Bauamtsleiter Schwarz greift hier das Bayerische Baugesetzbuch, wonach niemand einen gesetzlichen Anspruch auf genügend Sonneneinstrahlung und gute Lichtverhältnisse in den Wohnungen durch genügend Freiraum hat. Dem Beschlussvorschlag von Bürgermeister Müller auf eine entsprechende textliche Fassung des Bescheides folgte der Gemeinderat einstimmig.
Der Eigentümer des Anwesens Eichenweg 3 hatte bereits zur Gemeinderatssitzung im Februar einen Einspruch gegen das Bauvorhaben eingereicht, da er auf Grund der Wandhöhe von ca. sieben Metern eine Beschattung der PV-Anlage mit einem Leistungsvolumen von sechs Kwp und Stromspeicher, die er auf einem Carport montiert hat und damit eine entsprechende Leistungsminderung befürchtet. Diesen Einspruch hatte der Gemeinderat mit Verweis auf die Bayerische Bauordnung abgelehnt. Nun lag dem Gemeinderat ein erneutes Schreiben vor, in dem der Einsprucherheber argumentierte, er sei von einer Wandhöhe von 6,50 Meter des Neubaus ausgegangen, diese wäre für seine PV-Anlage nicht schädlich gewesen. Darüber hinaus plädierte er wieder für die Errichtung des Neubaus an der westlichen Grundstücksgrenze und die Anlage der Stellflächen auf der östlichen, seinem Grundstück zugewandten Seite. Bauamtsleiter Philipp Schwarz verwies auf das Schreiben der Kreisbaumeisterin bei der ersten Auslegung, die gegen eine Wandhöhe von sieben Metern keine Einwände erhoben hat. Bürgermeister Müller wandte zur Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück ein, wenn man vom bauwilligen Investor verlange, den Standort des Gebäudes auf die westliche Grundstücksseite zu platzieren, muss man mit allen Grundstücksnachbarn, auch mit demjenigen, der an der westlichen Grundstücksseite angrenzt, einen Interessensausgleich herstellen, somit wäre eine erneute Auslegung erforderlich.

Nachdem vom Bauantragsteller alle vorgeschriebenen Abstände eingehalten werden und laut Baugesetzbuch niemand einen Anspruch auf Sonne und Licht geltend machen kann, beschloss der Gemeinderat einstimmig, den erneuten Einspruch abzulehnen. Ebenso einstimmig fiel auch der Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans Bangreut mittels Deckblatt Nr. 47 aus.

 

Bild zur Meldung: Haus wird zum Zankapfel