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Diskussion um Ausgleichsflächen

Ruderting, den 27. 05. 2019

Diskussion um Ausgleichsflächen     PNP-Bericht vom 25.05.2019

Neukirchner Pläne auf Rudertinger Boden

 

Die Pläne für das Gewerbegebiet Friebersdorf in der Nachbargemeinde Neukirchen vorm Wald wollte Rudertings Bürgermeister Rudolf Müller nicht unkommentiert lassen. Er bat den Gemeinderat um Zustimmung für eine Stellungnahme der Gemeinde zur vorgelegten Planung. Der Grund: Die Ausgleichsflächen für das Projekt in Neukirchen liegen teils auf Rudertinger Gebiet.

Für das private Projekt im GE Friebersdorf sind Ausgleichsflächen in der Stadt Passau und eben zwei Flurnummern bei Rockerfing im Gemeindegebiet von Ruderting vorgesehen – eine 1359 Quadratmeter groß, die andere 14 300 Quadratmeter. Ob die Flächen als Ausgleich zulässig sind, muss das Landratsamt noch entscheiden. „Wir können das nicht unterbinden“, stellte der Bürgermeister klar, „aber wir können etwas dazu sagen.“ Und dass wollte Müller unbedingt, denn die fremden Ausgleichsflächen auf Rudertinger Grund – auch wenn dieser sich in Privatbesitz befindet – tangieren das Flächenmanagement der Gemeinde, argumentierte er. Außerdem wollte er klargestellt wissen, dass sein Rathaus nicht für die Pflege oder Kontrolle der fremden Ausgleichsflächen verantwortlich ist.

Markus Krenn (CSU) sah das Problem nicht: „Wir haben keinen Flächennotstand“, fand er. Und der Grundstücksbesitzer könne mit seinen Flächen tun, was er wolle. Das sahen einige anders: 2. Bürgermeister Hans Streifinger (CSU) sah durchaus eine planerische Einschränkung, denn die Ausgleichsflächen können von der Gemeinde nicht mehr überplant werden, die Nutzung ist festgeschrieben. Alois Bredl (FW) fürchtete einen Konkurrenzkampf um Flächen, bei dem Ruderting als flächenmäßig kleinste Gemeinde im Landkreis den Kürzeren ziehen könnte.

Nach kurzer Diskussion stimmte der Gemeinderat gegen die Stimme von Markus Krenn für die vom Bürgermeister angeregte Stellungnahme. Diese wird vom Neukirchner Gemeinderat abgewogen, das letzte Wort hat das Landratsamt als Genehmigungsbehörde. ska